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   BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B   

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https://dejure.org/2022,15507
BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B (https://dejure.org/2022,15507)
BSG, Entscheidung vom 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B (https://dejure.org/2022,15507)
BSG, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - B 5 R 247/21 B (https://dejure.org/2022,15507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet den Gerichten grundsätzlich nicht, bereits vor der Entscheidung auf ihre Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfG Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - juris RdNr 21; BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 26) .
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Dementsprechend gibt es auch im einfachrechtlichen Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 2.3.2021 - B 5 RE 18/20 B - juris RdNr 22 - jeweils mwN) .
  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet den Gerichten grundsätzlich nicht, bereits vor der Entscheidung auf ihre Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfG Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - juris RdNr 21; BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 26) .
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Besondere Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass sich das LSG bei seiner Beweiswürdigung und Entscheidungsfindung auf einen Gesichtspunkt gestützt hat, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl dazu BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 mwN) , sind in der Beschwerdebegründung nicht vorgetragen.
  • BSG, 27.04.2021 - B 13 R 125/20 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Vielmehr hat danach das LSG nur das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der festgestellten medizinischen Tatsachen vorzunehmen und die Erwerbsminderung selbst zu beurteilen (vgl BSG Beschluss vom 27.4.2021 - B 13 R 125/20 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 12.11.2019 - B 9 SB 58/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 12.11.2019 - B 9 SB 58/19 B

    Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Vielmehr hat danach das LSG nur das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der festgestellten medizinischen Tatsachen vorzunehmen und die Erwerbsminderung selbst zu beurteilen (vgl BSG Beschluss vom 27.4.2021 - B 13 R 125/20 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 12.11.2019 - B 9 SB 58/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 02.03.2021 - B 5 RE 18/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Dementsprechend gibt es auch im einfachrechtlichen Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 2.3.2021 - B 5 RE 18/20 B - juris RdNr 22 - jeweils mwN) .
  • BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH

    Kraftfahrzeughilfe als Eingliederungshilfeleistung; Verbescheidung eines Antrags;

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, wobei ein großer Entscheidungsspielraum besteht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.4.2021 - B 8 SO 23/20 BH - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 17.11.2021 - B 1 KR 4/21 BH

    Begehren auf Versorgung mit einer kombinierten kieferchirurgischen und

    Auszug aus BSG, 10.01.2022 - B 5 R 247/21 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 17.11.2021 - B 1 KR 4/21 BH - juris RdNr 11) .
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